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   BSG, 30.07.1971 - 2 RU 229/68   

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https://dejure.org/1971,10462
BSG, 30.07.1971 - 2 RU 229/68 (https://dejure.org/1971,10462)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1971 - 2 RU 229/68 (https://dejure.org/1971,10462)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1971 - 2 RU 229/68 (https://dejure.org/1971,10462)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 248/66
    Auszug aus BSG, 30.07.1971 - 2 RU 229/68
    ner Weg ist" wie der erkennende Senat in dem - vom LSG nicht gebilligten - Urteil vom 500 Oktober 1964 ausgeführt hat, nach dem Sinn und Zweck des 5 550 Satz 1 BVD seiner betriebsbedingten Notwendigkeit ehtkleidet, wenn er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht° Dies ist der Fall? wenn er sich nach seiner Länge und Dauer von dem üblichen Weg erheblich unterscheidet (BSG 22, 607 62; Urteil vom 21° September 1967 - 2 RU 248/66 - Brackmann" aa0" 8° 486 g ff° mit weiteren Nachweisen)e.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Im Rahmen der Bewertung der Prägung des unfallbringenden Weges hat die frühere Rechtsprechung des BSG stärker auf die unterschiedlichen Entfernungen zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte sowie zwischen dem dritten Ort und der Arbeitsstätte an sich abgestellt (BSGE 22, 60, 62 = SozR aaO; BSG Urteile vom 30. Juli 1971 - 2 RU 229/68 - USK 71125; vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - USK 73244 sowie vom 20. April 1978 - 2 RU 1/77 - HVBG-Rdschr VB 126/78; vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 197 mwN).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Bei der vielmehr gebotenen Beachtung aller Umstände ist hier - ebenso wie bei Erholungsfahrten in einen anderen Ort (s BSG Urteile vom 30. Juli 1971 - 2 RU 229/68 - und 19. Oktober 1982 - 2 RU 67/81 - Brackmann aaO S 585 s I) - zu berücksichtigen, daß dem Besuch in T., der ausschließlich dem persönlichen, unversicherten Bereich zuzurechnen ist, die ausschlaggebende Bedeutung für das Zurücklegen des Weges zukommt.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    Hier wird die Grenze des Versicherungsschutzes durch das Erfordernis gezogen, daß der Weg nach oder von der Arbeitsstätte im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen muß (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 - 2 RU 229/68 - in USK 71127).

    Sie können überwiegend so gelagert sein, daß sie einen Weg, der nicht von oder nach der Wohnung angetreten ist, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes seiner betriebsbedingten Notwendigkeit entkleiden, weil er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 aaO; vgl auch die Urteile des Senats vom 27. Juli 1989 aaO und vom 27. August 1987 aaO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl Band II S 485r II und 485s, der insbesondere auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - und vom 2. Februar 1978 - 8 RU 48/77 - verweist, in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Falle der Pflege eines Sohnes diente).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

    Das BSG hat es viel mehr auch als bedeutsam angesehen, daß die Verletzte auf dem Weg von einem Urlaub zur Arbeitsstätte verunglückte (vgl. auch BSG, Urteil vom 30.07.1971 - 2 RU 229/68 - zur Fahrt von einem Urlaub in Lübeck zur Aufnahme der Arbeit in Hamburg).
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 7/81

    Wegeunfall; Weg vom Ort der Tätigkeit; Private Tätigkeit; Ursächlicher

    Entsprechendes gilt für das Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 (2 RU 229/68) zur Fahrt von einem Urlaub in Lübeck zur Aufnahme der Arbeit in Hamburg.
  • BSG, 30.07.1975 - 2 RU 73/74
    der unmittelbar zur Arbeitsstätte führen soll, nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, wenn er sich rechtlich als bloßer Rückweg von einer privaten Tätigkeit darstellt (vgl. BSG 1, 171; 8, 53; BSG in BG 1967, 115; vgl. auch BSG in BG 1969.195 und Urteile vom 21.1967 2hö/66 2 RU 229/68.
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